Schlechter Beratung folgen in der Regel ungünstige Verträge  
 
Die Stiftung Warentest hat die Beratungsqualität von Bausparkassen 
getestet und dabei viele Mängel festgestellt. "Das entspricht der 
Realität", bestätigt Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale
 Sachsen. "In unserer Beratungspraxis kommen immer wieder Fälle von 
schlechter und auch Falschberatung ans Licht." Die Verbraucherzentrale 
Sachsen empfiehlt deshalb, Bausparverträge auf ihren Sinn und ihren 
wirtschaftlichen Nutzen überprüfen zu lassen.  
 
Aus welchem Grund ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 108.000 €
 für einen 84-Jährigen bedarfsgerecht sein soll, bleibt beispielsweise 
das Geheimnis des Vertreters, der
 diesen Vertrag für die Bausparkasse 
Wüstenrot verkauft hat.  
 
Unabhängig von einer einzelnen Bausparkasse sind niedrig verzinste 
Bausparverträge mit hohen Bausparsummen für betagte Senioren, teure 
Bausparsofortfinanzierungen oder unspezifische 
Wohn-Riester-Bausparverträge für junge Leute generell typische Fälle, 
die stark nach Falschberatung riechen. Die Betroffenen merken dies 
jedoch häufig nicht, weil sie in der Regel Laien auf diesem Gebiet sind 
und dem Vertreter ihr Vertrauen geschenkt haben.
So sehen sie zunächst 
auch keinen Anlass, die Verträge überprüfen zu lassen. "Viele Betroffene
 oder deren Angehörige kommen erst zu uns, wenn finanzielle 
Schwierigkeiten aufgetreten sind", sagt Heyer. Solche bestehen zum 
Beispiel darin, dass der Senior zum Pflegefall geworden ist und Geld für
 die Pflege benötigt wird oder junge Leute kein Geld mehr haben, um die 
Spar-und/oder Kreditraten aufzubringen.     
"Besser ist es, einmal seine Bausparverträge ohne Not und 
anbieterunabhängig überprüfen zu lassen", empfiehlt Heyer. Im Ergebnis 
kann der Vertrag möglicherweise optimiert werden. Auch eine Kündigung 
kann unter Umständen die beste Lösung sein. "Ein unsinniger Vertrag wird
 nicht allein durch die Laufzeit besser", sagt Heyer. Sind dem 
Verbraucher durch Falschberatung finanzielle Verluste entstanden, kommt 
die Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen
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