Freitag, 27. Juli 2012

Bausparverträge überprüfen lassen

Schlechter Beratung folgen in der Regel ungünstige Verträge

Die Stiftung Warentest hat die Beratungsqualität von Bausparkassen getestet und dabei viele Mängel festgestellt. "Das entspricht der Realität", bestätigt Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "In unserer Beratungspraxis kommen immer wieder Fälle von schlechter und auch Falschberatung ans Licht." Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt deshalb, Bausparverträge auf ihren Sinn und ihren wirtschaftlichen Nutzen überprüfen zu lassen.

Aus welchem Grund ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 108.000 € für einen 84-Jährigen bedarfsgerecht sein soll, bleibt beispielsweise das Geheimnis des Vertreters, der
diesen Vertrag für die Bausparkasse Wüstenrot verkauft hat.

Unabhängig von einer einzelnen Bausparkasse sind niedrig verzinste Bausparverträge mit hohen Bausparsummen für betagte Senioren, teure Bausparsofortfinanzierungen oder unspezifische Wohn-Riester-Bausparverträge für junge Leute generell typische Fälle, die stark nach Falschberatung riechen. Die Betroffenen merken dies jedoch häufig nicht, weil sie in der Regel Laien auf diesem Gebiet sind und dem Vertreter ihr Vertrauen geschenkt haben.

So sehen sie zunächst auch keinen Anlass, die Verträge überprüfen zu lassen. "Viele Betroffene oder deren Angehörige kommen erst zu uns, wenn finanzielle Schwierigkeiten aufgetreten sind", sagt Heyer. Solche bestehen zum Beispiel darin, dass der Senior zum Pflegefall geworden ist und Geld für die Pflege benötigt wird oder junge Leute kein Geld mehr haben, um die Spar-und/oder Kreditraten aufzubringen.

"Besser ist es, einmal seine Bausparverträge ohne Not und anbieterunabhängig überprüfen zu lassen", empfiehlt Heyer. Im Ergebnis kann der Vertrag möglicherweise optimiert werden. Auch eine Kündigung kann unter Umständen die beste Lösung sein. "Ein unsinniger Vertrag wird nicht allein durch die Laufzeit besser", sagt Heyer. Sind dem Verbraucher durch Falschberatung finanzielle Verluste entstanden, kommt die Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen

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