Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Firma aus Stuttgart
FUTURA so lautet der Name, der eine verheißungsvolle Zukunft andeuten
soll. In der Gegenwart werden Verbraucher aber mit angeblichen
Forderungen von 49 Euro konfrontiert, die Futura Recht &
Finanzberatung aus Stuttgart bei ahnungslosen Verbrauchern eintreiben
will. Sie gibt vor, dass sich Verbraucher auf ein erstes Schreiben nicht
gemeldet hätten und nun eine offene Rechnung von 49 Euro bzw. 109 Euro
bestünde. Obwohl die Futura schon mit gerichtlichen Schritten droht,
soll Verbrauchern
noch die Möglichkeit gegeben werden, diese Rechnung zu
begleichen. Durch die Zahlung könnten Zwangsmaßnahmen und die dadurch
entstehenden Kosten noch abgewendet werden, meint die Firma. Es geht
dabei um ein angebliches Zeitschriftenabonnement bei einer
Pressevertriebszentrale (PVZ), welches bestellt und bestätigt wurde.
Nach Aussage der Verbraucher haben diese aber kein Zeitungsabo
abgeschlossen.
Die Firma behauptet weiterhin, dass sie Mitglied der Schufa Holding AG
und Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. sei. Außerdem
befinden sich auf dem Schreiben zwei TÜV-Siegel, die dem Ganzen wohl
einen seriösen Anstrich verleihen sollen.
Auch dem Datenschutz will man wohl gerecht werden, indem mitgeteilt
wird, dass nach Zahlung alle Daten zur zukünftigen Verwendung für
werbliche Zwecke gesperrt werden sollen.
Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist außerdem eine ungewöhnliche
Kontonummer bei der TBC Bank angegeben. Diese Bank hat ihren Sitz in
Georgien.
"Die Anschreiben vermitteln den Eindruck, dass es sich um eine unseriöse
Masche handelt, um Geld einzutreiben. Die betroffenen Verbraucher
können jeweils keinen Grund für die angeforderten Summen benennen",
informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wer sich also sicher ist, kein Abonnement abgeschlossen zu haben, muss
auch nicht zahlen. Betroffene Verbraucher sollten unberechtigten
Forderungen daher einmal nachweisbar widersprechen und der Firma kurz
und bündig mitteilen, dass weder einen Vertrag abgeschlossen wurde noch
die Zahlung geleistet wird.
Dies ist notwendig, um einen negativen Schufa-Eintrag ggf. zu
verhindern. Denn Firmen können bei Nichtzahlung von offenen Forderungen,
auch wenn diese unberechtigt sind, einen derartigen Eintrag
veranlassen.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen
Freitag, 13. Juli 2012
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