Freitag, 13. Juli 2012

Dubiose Mahnungen erschrecken Verbraucher

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Firma aus Stuttgart

FUTURA so lautet der Name, der eine verheißungsvolle Zukunft andeuten soll. In der Gegenwart werden Verbraucher aber mit angeblichen Forderungen von 49 Euro konfrontiert, die Futura Recht & Finanzberatung aus Stuttgart bei ahnungslosen Verbrauchern eintreiben will. Sie gibt vor, dass sich Verbraucher auf ein erstes Schreiben nicht gemeldet hätten und nun eine offene Rechnung von 49 Euro bzw. 109 Euro bestünde. Obwohl die Futura schon mit gerichtlichen Schritten droht, soll Verbrauchern
noch die Möglichkeit gegeben werden, diese Rechnung zu begleichen. Durch die Zahlung könnten Zwangsmaßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten noch abgewendet werden, meint die Firma. Es geht dabei um ein angebliches Zeitschriftenabonnement bei einer Pressevertriebszentrale (PVZ), welches bestellt und bestätigt wurde. Nach Aussage der Verbraucher haben diese aber kein Zeitungsabo abgeschlossen.

Die Firma behauptet weiterhin, dass sie Mitglied der Schufa Holding AG und Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. sei. Außerdem befinden sich auf dem Schreiben zwei TÜV-Siegel, die dem Ganzen wohl einen seriösen Anstrich verleihen sollen.

Auch dem Datenschutz will man wohl gerecht werden, indem mitgeteilt wird, dass nach Zahlung alle Daten zur zukünftigen Verwendung für werbliche Zwecke gesperrt werden sollen.
Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist außerdem eine ungewöhnliche Kontonummer bei der TBC Bank angegeben. Diese Bank hat ihren Sitz in Georgien.

"Die Anschreiben vermitteln den Eindruck, dass es sich um eine unseriöse Masche handelt, um Geld einzutreiben. Die betroffenen Verbraucher können jeweils keinen Grund für die angeforderten Summen benennen", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer sich also sicher ist, kein Abonnement abgeschlossen zu haben, muss auch nicht zahlen. Betroffene Verbraucher sollten unberechtigten Forderungen daher einmal nachweisbar widersprechen und der Firma kurz und bündig mitteilen, dass weder einen Vertrag abgeschlossen wurde noch die Zahlung geleistet wird.
Dies ist notwendig, um einen negativen Schufa-Eintrag ggf. zu verhindern. Denn Firmen können bei Nichtzahlung von offenen Forderungen, auch wenn diese unberechtigt sind, einen derartigen Eintrag veranlassen.
 
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen

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