Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Firma aus Stuttgart
FUTURA so lautet der Name, der eine verheißungsvolle Zukunft andeuten 
soll. In der Gegenwart werden Verbraucher aber mit angeblichen 
Forderungen von 49 Euro konfrontiert, die Futura Recht & 
Finanzberatung aus Stuttgart bei ahnungslosen Verbrauchern eintreiben 
will. Sie gibt vor, dass sich Verbraucher auf ein erstes Schreiben nicht
 gemeldet hätten und nun eine offene Rechnung von 49 Euro bzw. 109 Euro 
bestünde. Obwohl die Futura schon mit gerichtlichen Schritten droht, 
soll Verbrauchern 
noch die Möglichkeit gegeben werden, diese Rechnung zu
 begleichen. Durch die Zahlung könnten Zwangsmaßnahmen und die dadurch 
entstehenden Kosten noch abgewendet werden, meint die Firma. Es geht 
dabei um ein angebliches Zeitschriftenabonnement bei einer 
Pressevertriebszentrale (PVZ), welches bestellt und bestätigt wurde. 
Nach Aussage der Verbraucher haben diese aber kein Zeitungsabo 
abgeschlossen. 
Die Firma behauptet weiterhin, dass sie Mitglied der Schufa Holding AG 
und Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. sei. Außerdem 
befinden sich auf dem Schreiben zwei TÜV-Siegel, die dem Ganzen wohl 
einen seriösen Anstrich verleihen sollen. 
Auch dem Datenschutz will man wohl gerecht werden, indem mitgeteilt 
wird, dass nach Zahlung alle Daten zur zukünftigen Verwendung für 
werbliche Zwecke gesperrt werden sollen.  
Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist außerdem eine ungewöhnliche 
Kontonummer bei der TBC Bank angegeben. Diese Bank hat ihren Sitz in 
Georgien. 
 
"Die Anschreiben vermitteln den Eindruck, dass es sich um eine unseriöse
 Masche handelt, um Geld einzutreiben. Die betroffenen Verbraucher 
können jeweils keinen Grund für die angeforderten Summen benennen", 
informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.   
 
Wer sich also sicher ist, kein Abonnement abgeschlossen zu haben, muss 
auch nicht zahlen. Betroffene Verbraucher sollten unberechtigten 
Forderungen daher einmal nachweisbar widersprechen und der Firma kurz 
und bündig mitteilen, dass weder einen Vertrag abgeschlossen wurde noch 
die Zahlung geleistet wird.  
Dies ist notwendig, um einen negativen Schufa-Eintrag ggf. zu 
verhindern. Denn Firmen können bei Nichtzahlung von offenen Forderungen,
 auch wenn diese unberechtigt sind, einen derartigen Eintrag 
veranlassen. 
 
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen
Freitag, 13. Juli 2012
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