Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte
Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden
den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als
Unterrichtung (17/10252)
vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht (17/10040).
„Wenn ein
Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach
geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung
ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation,
die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt.
Pressemeldung Deutscher Bundestag, hib Nr. 347, 23. Juli 2012,
Dienstag, 24. Juli 2012
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...