Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte
Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden
den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als
Unterrichtung (17/10252)
vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht (17/10040).
„Wenn ein
Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach
geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung
ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation,
die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt.
Pressemeldung Deutscher Bundestag, hib Nr. 347, 23. Juli 2012,
Dienstag, 24. Juli 2012
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...