Augen auf bei Unfallhaftung und Radwegnutzung - ADAC: Pedelec oder E-Bike – nur gut informiert aufs Rad
Eigentlich ist es nur ein Fahrrad mit Elektromotor, aber die Tücke liegt
 im Detail: Mal dürfen Radwege damit gar nicht genutzt werden, mal ist 
es nicht sicher, ob die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall greift.
 Auch unterschiedliche Bezeichnungen von Anbieten erschweren die 
Einordnung. Wer den Fahrspaß bei einem Rad mit Motorunterstützung nutzen
 will, sollte laut ADAC folgendes beachten:
Pedelecs mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit: 
Radwege dürfen genutzt werden, eine Helmpflicht besteht nicht. Der ADAC 
empfiehlt aber, einen Fahrradhelm zu tragen. Problematisch kann es beim 
selbstverschuldeten Unfall werden: Verfügt das 250-Watt-Pedelec über 
eine Anfahrhilfe, handelt es sich streng genommen um ein Kraftfahrzeug. 
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn sich der 
Versicherungsschutz auch hierauf erstreckt. Dies sollte vor dem Kauf mit
 der Versicherung geklärt werden - Pedelecs bis 25 km/h sollten explizit
 eingeschlossen sein.  
Bei schnellen Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h
 ist das Fahren auf Radwegen nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf der 
Straße gefahren werden. Auch Kindersitze und -anhänger sind nicht 
gestattet. Sie sind Kleinkrafträder, d.h. ohne Führerschein (mindestens 
Klasse M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf gar nicht 
erst losgefahren werden. Da ein Motorradhelm mangels Belüftung für die 
Praxis ungeeignet ist, sind die Hersteller gefragt, spezielle Helme für 
diese Pedelecs zu entwickeln.
Die E-Bikes werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 
25 oder 45 km/h) als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie
 fahren über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale 
getreten werden müsste. Während bis 25 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung 
reicht, braucht man beim E-Bike bis 45 km/h einen Klasse M-Führerschein.
 Das Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 km/h vorgeschrieben. Alle 
E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.
Der ADAC empfiehlt, Pedelecs generell erst ab 15 Jahren zu nutzen und 
immer einen Helm zu tragen. Pedelecs ohne Versicherungskennzeichen 
sollten von einer privaten Haftpflichtversicherung erfasst sein. Der 
Gesetzgeber sollte die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags endlich 
umsetzen und klarstellen, dass alle Pedelecs bis 25 km/h Fahrräder sind 
und schnellere Pedelecs Kleinkrafträder. Technische Details und Tests zu
 Pedelecs gibt es unter www.adac.de.
Pressemitteilung ADAC
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