ADAC: Nachbesserungen bei Bußgeldvollstreckung nötig
Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland 
vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des 
ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu
 schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und 
trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für 
Justiz zur Kasse gebeten.
In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, 
denn die Bußgelder
 sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer 
beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro 
rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag 
nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an 
Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt 
es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist 
aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in 
Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro 
(inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische 
Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in 
der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt 
werden.
Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch 
immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden 
Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies 
in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht 
der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in 
der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist  gewährleistet, 
dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall
 von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- 
und fristgerecht Gebrauch machen können.
 
 Pressemitteilung ADAC
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