Welche Leistungen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse
erhalten, ist größtenteils gesetzlich vorgeschrieben. Doch neben diesen
Pflichtleistungen können die Kassen ihren Versicherten auch bestimmte
Mehrleistungen anbieten. Seit 1. Januar 2012 kommen nach dem
Versorgungsstrukturgesetz weitere Extras hinzu. "Einige Kassen machen
davon bereits Gebrauch", sagt Stephan Nuding,
Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. "Manche
zahlen sogar die Medikamente einer homöopathischen Behandlung", so
Nuding. Nach seiner Erfahrung lohnt sich ein Kassenvergleich durchaus.
Weitere Leistungen können zahnärztliche Behandlungen wie die
professionelle Zahnreinigung, künstliche Befruchtung sowie verschiedene
Heilmittel wie Osteopathie sein.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät Versicherten, zunächst bei der
eigenen Kasse nachzufragen und sich gezielt über die Angebote zu
informieren. "Viele wissen gar nicht, was ihnen an Leistung zusteht",
beobachtet Experte Nuding. So übernehmen zum Beispiel schon seit
längerem viele Kassen die Kosten für Reiseimpfungen. Gibt es ein
gewünschtes Angebot nicht, so kann auch ein Wechsel der Kasse
interessant sein. Und dieser ist laut Krankenversicherungsberater Nuding
denkbar einfach: Wer bereits 18 Monate versichert ist, kann zum Ende
des übernächsten Monats kündigen. Bei Fragen rund um einen Wechsel gibt
die Verbraucherzentrale Bayern Auskunft. Information sind auch im
Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern
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