Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2014 pauschale Bearbeitungsentgelte für Konsumentenkredite für unzulässig erklärt. Nun versuchen einige Kreditinstitute diese Rechtsprechung zu umgehen: Sie verlangen von ihren Kunden ein individuell vereinbartes Entgelt.
Im Rahmen des Projekts "Marktwächter Finanzen" will die Verbraucherzentrale Sachsen die betreffenden Banken und Sparkassen ausfindig machen und die Entgelte auf ihre Zulässigkeit überprüfen.
Dr. Carmen Friedrich, Teamleiterin Marktwächter Finanzen in Sachsen erklärt: „Dafür brauchen wir die Hilfe der Verbraucher. Betroffen kann sein, wer
sich in der letzten Zeit etwas Größeres wie zum Beispiel eine neue Küche
gekauft hat oder wer einen Ratenkredit bei seiner Bank oder Sparkasse
aufgenommen hat. Diese Verbraucher sollten prüfen, ob sie für den Kredit
nicht nur Zinsen bezahlen, sondern ob zusätzlich ein individuell
vereinbartes Entgelt von ihnen verlangt wurde“
„Das Entgelt kann ganz unterschiedlich heißen, zum Beispiel
Individualgebühr oder auch nur individuelle Vereinbarung. Den Hinweis
darauf finden Verbraucher in ihren Vertragsunterlagen, meist an der
Stelle, wo die Darlehenshöhe, die Zinsen und die Raten enthalten sind.“
Betroffene
Verbraucher werden von der Verbraucherzentrale Sachsen gebeten, eine Kopie der Seite des
Darlehensvertrages, die die Regelung über das individuell vereinbarte
Entgelt enthält, an sie zu schicken. Die
enthaltenen Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben. Der
Darlehensvertrag sollte im Jahr 2013 oder später abgeschlossen worden
sein.
Die Unterlagen können als E-Mail an marktwaechter@vzs.de,
als Fax an 0341 962 88 40 20 oder per Brief an Verbraucherzentrale
Sachsen e. V., Marktwächter Finanzen, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
gesendet werden. Noch einfacher geht’s online auf www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
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