Wie das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg mitteilt, hat der Betreiber EnBW des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt, dass eine Wiederkehrende Prüfung (WKP) an einem Störfallmonitor zwar in einem ordentlich ausgefüllten Prüfprotokoll dokumentiert, tatsächlich aber gar nicht durchgeführt wurde. Daher wurde dem Betreiber vorläufig untersagt, das Kernkraftwerk wieder anzufahren.
Nachforschungen haben ergeben, dass es sieben weitere Fälle einer vorgetäuschten Prüfung gibt.
Untersucht wurden rund 450 seit 2015 durchgeführte Wiederkehrende Prüfungen an 138 Einrichtungen der Strahlenmesstechnik.
Franz Untersteller der Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Baden-Württemberg äußerte sich dazu wie folgt: „Meines Wissens nach ist es das erste Mal, dass eine vorgeschriebene Prüfung in einem deutschen Kernkraftwerk offenbar bewusst vorgetäuscht wurde. Das ist hochgradig beunruhigend und nicht akzeptabel. Die EnBW hat jetzt zunächst für Aufklärung zu sorgen – schnell und umfassend!“ Quelle: Umweltministerium BW
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