Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heutigen (20.06.2016) Urteil verschiedene Regelungen aus dem Gesamtkomplex zur Terrorsimusbekämpfung als zum Teil verfassungswidrig eingestuft.
"(...) Die Entscheidung betrifft, eine lange Rechtsprechung zusammenführend,
sowohl die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Maßnahmen als
auch die Frage der Übermittlung der Daten zu anderen Zwecken an dritte
Behörden sowie schließlich erstmals auch die Anforderungen an eine
Weiterleitung von Daten an ausländische Behörden. (...)"
Quelle mit weiteren wichtigen Infos zum Urteil: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 19/2016 vom 20. April 2016
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