Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann hat vom Bundesverwaltungsgericht durch ein Urteil die Erlaubnis erhalten, wegen der Erkrankung ausnahmsweise Cannabis selbst anzubauen. Der Mann lebt von seiner Erwerbsminderungsrente, deren Höhe es nicht zulässt, dass er sich Medizinalhanf aus der Apotheke leisten kann.
Das Gericht fand auch deutliche Worte, um die wirtschaftliche Situation des Mannes im Bezug auf seine Krankheit zu betonen:
"(...) Der (ebenfalls erlaubnispflichtige) Erwerb von so genanntem
Medizinalhanf aus der Apotheke scheidet aus Kostengründen als
Therapiealternative aus. Seine Krankenkasse hat eine Kostenübernahme
wiederholt abgelehnt. Eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner
Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich. Der Kläger kann auch nicht
darauf verwiesen werden, wegen der Kostenübernahme durch die
Krankenkasse erneut den sozialgerichtlichen Klageweg zu beschreiten.
Eine solche Klage ist ihm unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar. (...)"
Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 26/2016 vom 06.04.2016
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...