Montag, 11. April 2016

Urteil Bundesverwaltungsgericht: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann hat vom Bundesverwaltungsgericht durch ein Urteil die Erlaubnis erhalten, wegen der Erkrankung ausnahmsweise Cannabis selbst anzubauen. Der Mann lebt von seiner Erwerbsminderungsrente, deren Höhe es nicht zulässt, dass er sich Medizinalhanf aus der Apotheke leisten kann.

Das Gericht fand auch deutliche Worte, um die wirtschaftliche Situation des Mannes im Bezug auf seine Krankheit zu betonen:

"(...) Der (ebenfalls erlaubnispflichtige) Erwerb von so genanntem Medizinalhanf aus der Apotheke scheidet aus Kostengründen als Therapiealternative aus. Seine Krankenkasse hat eine Kostenübernahme wiederholt abgelehnt. Eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich. Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, wegen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erneut den sozialgerichtlichen Klageweg zu beschreiten. Eine solche Klage ist ihm unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar. (...)"

Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 26/2016 vom 06.04.2016

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