Montag, 25. April 2016

Mobilfunk: Drittanbietersperre einrichten lassen

Wenn auf der Mobilfunkrechnung Beträge für Leistungen von Unternehmen auftauchen, die dem Verbraucher in der Regel nicht bekannt sind, kann es sich um Abonnements von Informations- und Unterhaltungsdiensten oder Serviceleistungen, beispielsweise Hotlines und Ansagedienste handeln.

Der 89-jährigen Verbraucherin Hanna D. ist laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang folgendes passiert:

Sie bemerkte auf der Rechnung ihres Mobilfunkanbieters plötzlich unter der Rubrik "Leistungen Dritter" einen Betrag in Höhe von 3,40 Euro für die angebliche Nutzung einer nicht näher bezeichneten Leistung. Hanna D. soll diese über die Internetverbindung ihres Smartphones gebucht haben, weiß jedoch gar nicht, wie man überhaupt ins Internet kommt.

Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale rät: "Um dem Geld nicht hinterherlaufen zu müssen, empfehlen wir Ihnen, den eingezogenen Rechnungsbetrag des Mobilfunkbetreibers zurückbuchen zu lassen und nur den Rechnungsbetrag ohne die zusätzlichen Kosten zu überweisen"

Wenn die Zahlung komplett verweigert oder die Rechnung ohne einen Hinweis an das Mobilfunkunternehmen gekürzt wird, könnten die betroffenen Verbraucher in Zahlungsverzug geraten. Es besteht dann die Gefahr, dass der Mobilfunkbetreiber ein Mahnverfahren einleitet und den Mobilfunkanschluss sperrt.

Wita sagt dazu abschließend: "Um Ärger schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten die Verbraucher bei den Mobilfunkanbietern sogenannte Drittanbietersperren einrichten lassen. Dies ist in der Regel kostenlos und dauert nur wenige Minuten"

Quelle: vz Schleswig-Holstein

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