Seit dem 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen. Da Schlichtung primär unternehmerfinanziert wird, ist sie für den Verbraucher im Regelfall kostenlos. Lediglich
ausnahmsweise kann von ihm eine Missbrauchsgebühr von maximal 30 Euro
erhoben werden.
Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben. Weitere Infos dazu: Fragen und Antworten: Schlichtungsstellen
Hier geht es zur Webseite der Allgemeinen Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“: www.verbraucher-schlichter.de
Montag, 4. April 2016
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