Montag, 4. April 2016

DDR-Do­pin­gop­fer kön­nen sich beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt mel­den ++Update vom 08.04.2016)

Wie das Bundesministerium des Innern ("Innern" - schreibt sich tatsächlich so) BMI bereits im Januar mitteilte, können sich DDR-Do­pin­gop­fer beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt mel­den. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren "Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz" bis Sommer 2016 abzuschließen.

Wenn dies gelingen sollte, könnten ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen. Quelle und mehr dazu: BMI

++Update vom 08.04.2016++ Hier noch eine Meldung vom Deutschen Bundestag mit dem Entwurf des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz: Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer

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