Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 315, vom 26.06.2012:
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Bankkunden in Deutschland sollen für eine 
Übergangszeit weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen 
für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies
 eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische 
Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen,
 soll für eine Übergangszeit weiter genutzt werden dürfen. Dies sieht 
der von
 der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur 
Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der 
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für 
Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung 
(EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038) vor.
Banken
 sollen danach den Verbrauchern eine Konvertierungsmöglichkeit anbieten 
dürfen, damit sie weiterhin die inländischen Kontonummern und 
Bankleitzahlen verwenden können und noch nicht die internationale 
Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) gebrauchen 
müssen. Bis zum 1. Februar 2016 soll den Verbrauchern in Deutschland 
ohne zusätzliche Gebühren erlaubt sein, „inländische Zahlungen weiterhin
 nach dem vertrauten Muster unter Verwendung der bisherigen Kontokennung
 vorzunehmen“, heißt es in dem Entwurf. Darin wird aber auch darauf 
hingewiesen, dass es sich bei der Konvertierung um freiwillige Angebote 
der Banken handelt.
Auch das Elektronische Lastschriftverfahren 
(ELV) soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. Ohne 
SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr 
vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen. Beim ELV gibt der Kunde der 
Verkaufsstelle eine Zahlungskarte (zum Beispiel BankCard). Der Verkäufer
 nutzt die auf der Karte vorhandenen Kontodaten nur zum Erstellen einer 
Einzugsermächtigung. Die Eingabe einer PIN-Nummer erfolgt nicht. Die 
Karte dient nicht als Zahlungsauthentifizierungsinstrument. Die 
Übergangsbestimmung soll auch dazu dienen, den betroffenen 
Wirtschaftsbereichen Zeit für die Entwicklung eines Nachfolgeinstruments
 auf Basis des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (Single Euro Payments 
Area = einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) zu geben.
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme und regt an einigen Stellen Präzisierungen an. 
 
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