ADAC: Finger weg von Tieren, Pflanzen und Antikem
Wer bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht wie jüngst Entwicklungsminister
Niebel wegen eines unverzollten Teppichs in Bedrängnis geraten will, sollte sich
genau über das geltende Recht informieren. Urlauber sollten laut ADAC ganz auf
exotische Souvenirs, die aus Tiermaterialien hergestellt wurden, verzichten.
Nicht nur ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger
am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie etwa
Muscheln, Korallen oder Schneckengehäuse. Manche Pflanzen- oder Tierpräparate
sind geschützt und dürfen auf keinen Fall ausgeführt werden. Wer mit
Erzeugnissen aus geschützten Tieren erwischt wird, muss mit hohen
Geldbußen und
Haftstrafen rechnen.
Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von
vermeintlichen Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland
gefälscht und billig angeboten. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und
wird mit hohen Geldbußen bestraft. Zeigt sich der Zoll bei Warenmengen für den
Eigenbedarf noch kulant, wird es beim Mitbringen von größeren Mengen – und das
können bereits mehrere Paar Turnschuhe sein – schon brenzlig und unter Umständen
sehr teuer.
Aber auch bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es am
Zoll ungewollt Ärger geben. Gerade bei Antiquitäten und kulturhistorischem
Material ist besondere Vorsicht geboten. Hier weichen selbst innerhalb Europas
die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab. In Polen dürfen beispielsweise keine
alten Bücher, Kunstgegenstände und Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen,
ohne vorherige Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden. Die Türkei
und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern
geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer
Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was viele Urlauber nicht
wissen: Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende
Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine.
Wer Ärger vermeiden
möchte, sollte laut ADAC vor der Reise über das geltende Recht bei der
Zollbehörde informieren und sich beim Kauf von Kunsthandwerk beispielsweise ein
Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen. Im Zweifelsfall
sollte man auf das Souvenir verzichten.
Pressemitteilung ADAC
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