ADAC: Finger weg von Tieren, Pflanzen und Antikem
Wer bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht wie jüngst Entwicklungsminister 
Niebel wegen eines unverzollten Teppichs in Bedrängnis geraten will, sollte sich 
genau über das geltende Recht informieren. Urlauber sollten laut ADAC ganz auf 
exotische Souvenirs, die aus Tiermaterialien hergestellt wurden, verzichten. 
Nicht nur ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger 
am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie etwa 
Muscheln, Korallen oder Schneckengehäuse. Manche Pflanzen- oder Tierpräparate 
sind geschützt und dürfen auf keinen Fall ausgeführt werden. Wer mit 
Erzeugnissen aus geschützten Tieren erwischt wird, muss mit hohen 
Geldbußen und 
Haftstrafen rechnen. 
Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von 
vermeintlichen Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland 
gefälscht und billig angeboten. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und 
wird mit hohen Geldbußen bestraft. Zeigt sich der Zoll bei Warenmengen für den 
Eigenbedarf noch kulant, wird es beim Mitbringen von größeren Mengen – und das 
können bereits mehrere Paar Turnschuhe sein – schon brenzlig und unter Umständen 
sehr teuer. 
Aber auch bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es am 
Zoll ungewollt Ärger geben. Gerade bei Antiquitäten und kulturhistorischem 
Material ist besondere Vorsicht geboten. Hier weichen selbst innerhalb Europas 
die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab. In Polen dürfen beispielsweise keine 
alten Bücher, Kunstgegenstände und Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen, 
ohne vorherige Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden. Die Türkei 
und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern 
geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer 
Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was viele Urlauber nicht 
wissen: Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende 
Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine. 
Wer Ärger vermeiden 
möchte, sollte laut ADAC vor der Reise über das geltende Recht bei der 
Zollbehörde informieren und sich beim Kauf von Kunsthandwerk beispielsweise ein 
Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen. Im Zweifelsfall 
sollte man auf das Souvenir verzichten. 
Pressemitteilung ADAC
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