Ferienzeit, Reisezeit. Die erholsamste Zeit des Jahres kann
aber schnell von Stress eingeholt werden, wenn auf Flügen Reisegepäck
verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. Die
Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und Reisegepäck grundsätzlich
aufkommen. Reisende sollten aber ein paar wichtige Dinge beachten.
Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch
Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck
entsteht. Für aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen
unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für
Handgepäck haften sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden
nachgewiesen werden kann. Das Luftfahrtunternehmen
haftet aber nur bis
zu einer Höchstgrenze von rund 1.330 Euro je Reisenden, sofern der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Werden größere Werte transportiert, kann es sich lohnen, vor
Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. Das kostet zwar
einen Zuschlag, doch dann haften die Luftfahrtunternehmen grundsätzlich
bis zur Höhe des angegebenen Betrages.
Im Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren.
Binnen sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem
Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten.
Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf
einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede
Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse
bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche
Klage aus.
Bei Pauschalreisen können Kunden sich sowohl an den Reiseveranstalter
als auch an das befördernde Luftfahrtunternehmen wenden. Viele Airlines
und Pauschalreiseveranstalter leisten auch unbürokratische Hilfe.
Das Bundesjustizministerium plant auch bei Gepäckschäden, ein
Schlichtungsverfahren für Streitfälle einzurichten. Mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr soll den Verbraucherinnen
und Verbrauchern eine schnelle und im Allgemeinen kostenlose
Streitbeilegung vor einer anerkannten Schlichtungsstelle ermöglicht
werden. Der Entwurf soll bald vom Bundeskabinett beschlossen werden und
anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 20.06.2012
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