Günstige Strompreise und obendrein auch noch einen Bonus. Dies ist ein erfolgreiches Werbekonzept von Flexstrom. Allerdings hat die Sache wohl ziemliche Haken: die Jahresabrechnung z.B. beinhaltete eine Preiserhöhung, von der die Kunden wohl noch gar nichts wussten. Die Verbraucherzentrale Hamburg vermutet, dass die Preiserhöhung/Vertragsänderung eventuell online im Kundenportal hinterlegt und von den Kunden dort nicht abgeholt wurde.
Die Preiserhöhung könnte, laut Verbraucherzentrale Hamburg, aber auch per Werbeflyer "untergeschoben" worden sein (dieser Praxis wurde aber mittlerweile ein Riegel vorgeschoben). Die Verbraucherzentrale Hamburg ist der Meinung, dass auf diese Weise keine Vertragsänderung zustande kommen darf; allerdings wird diese Rechtsfrage noch von den Gerichten geklärt. Und auch das mit den Bonuszahlungen läuft scheinbar nicht so, wie sich das viele Kunden vorgestellt hatten.
Bitte lesen Sie dazu diesen Artikel mit wichtigen Tipps : www.vzhh.de
Samstag, 30. Juni 2012
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