ADAC: Grüne Versicherungskarte unbedingt mitnehmen
mit dem Auto die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine 
besuchen möchte, sollte im Falle eines Unfalls über die jeweils 
geltenden Bestimmungen informiert sein. Der ADAC hat die wichtigsten 
Tipps und Informationen zusammengestellt.
Generell gilt nach einem Unfall: sofort anhalten, die Unfallstelle 
sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Außerdem sollten unbedingt
 Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten 
Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer 
notiert werden. Gibt es
Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und
 Anschrift notieren und die Unfallstelle fotografieren. Darüber hinaus 
rät der Club, keine fremdsprachigen Schriftstücke zu unterzeichnen, 
deren Inhalt nicht verständlich ist. Der Europäische Unfallbericht und 
eine Grüne Versicherungskarte mit den Geltungsbereichen Polen und 
Ukraine sollten in jedem Fahrzeug vorhanden sein.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht (auch in polnischer 
Sprache) gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC Online-Shop. 
Bei Personenschäden in Polen sind Rettung und Polizei (unter 112) zu 
verständigen, die ein amtliches Protokoll erstellen. Auch Sachschäden 
müssen polizeilich aufgenommen werden. Um das beschädigte deutsche 
Fahrzeug besichtigen zu können, ist die jeweilige polnische Versicherung
 zu verständigen.
Für eine Einreise in die Ukraine ist eine Kfz-Versicherung mit 
Geltungsbereich Ukraine zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle 
muss diese Versicherung nachgewiesen werden. Dies kann mit Hilfe der 
Grünen Versicherungskarte (mit Eintrag des Länderkürzels „UA“) erbracht 
werden.
In der Ukraine ist jeder Verkehrsunfall der Polizei (unter 102 oder 112)
 zu melden. Die Unfallaufnahme erfolgt durch Beamte der staatlichen 
Kraftfahrzeuginspektion. Ins Protokoll werden die wichtigsten Angaben 
über das Unfallgeschehen aufgenommen. Die Besichtigung des Unfallorts 
wird protokolliert und eine genaue Skizze erstellt. Das Unfallprotokoll 
hat auch rechtliche Bedeutung, da darin der Unfallverursacher, an den 
Schadenersatzansprüche zu richten sind, genannt wird.
Pressemitteilung ADAC
Beliebteste Artikel
- 
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
 - 
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
 - 
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
 - 
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
 - 
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
 - 
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...