Montag, 11. Juni 2012

Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln in Polen und der Ukraine verboten

Berlin: (hib/STO) In Polen ist der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9386) zu „sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine“. Das Zuwiderhandeln stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit umgerechnet zirka 25 Euro Bußgeld belegt.

In der Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, welche Regelungen in Polen und der Ukraine hinsichtlich des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit gelten. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, dürfte in der Ukraine insbesondere das „Gesetz über die Einschränkung des Konsums und Verkaufs von Bier und leicht alkoholischen Getränken“ vom 21. Januar 2010 einschlägig sein. Das Gesetz verbiete in seinem Artikel 15 den Konsum der genannten Getränke „an bestimmten öffentlichen Plätzen und Einrichtungen – darunter auch an Sportstätten – und in öffentlichen Verkehrsmitteln“.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 283, vom 8. Juni 2012

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