Berlin: (hib/STO) In Polen ist der Genuss von Alkohol in der 
Öffentlichkeit insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. 
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9386)
 zu „sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der 
Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine“. Das Zuwiderhandeln
 stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit umgerechnet zirka 25 
Euro Bußgeld belegt.
In der Kleinen Anfrage hatte sich die 
Fraktion unter anderem danach erkundigt, welche Regelungen in Polen und 
der Ukraine hinsichtlich des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit 
gelten. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, dürfte in der 
Ukraine insbesondere das „Gesetz über die Einschränkung des Konsums und 
Verkaufs von Bier und leicht alkoholischen Getränken“ vom 21. Januar 
2010 einschlägig sein. Das Gesetz verbiete in seinem Artikel 15 den 
Konsum der genannten Getränke „an bestimmten öffentlichen Plätzen und 
Einrichtungen – darunter auch an Sportstätten – und in öffentlichen 
Verkehrsmitteln“.
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 283, vom 8. Juni 2012
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