Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich derzeit Beschwerden über 
die Firma Communication Services Tele 2 GmbH. In den vorliegenden Fällen
 hat das Unternehmen per Telefon mit unverbindlichen Werbegeschenken 
oder kostengünstigen Komplettanschlüssen geworben.
Wer einwilligte, 
erhielt nicht nur ein kostenloses neues Telefon, sondern auch einen 
verbindlichen, kostenpflichtigen Vertrag, so Juliane von Behren, 
Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Verbraucher berichten, dass
 ihnen das Paket mit dem Telefon mittels des sogenannten 
Post-ident-Verfahrens zugestellt wurde. Bei diesem Verfahren prüft der 
Postzusteller die Identität des Empfängers und händigt die Sendung erst 
nach einer Unterschrift auf den Originaldokumenten des Absenders aus. 
"Der Trick ist, dass der 
Verbraucher nicht nur den Empfang der 
Paketsendung quittiert, sondern ein vorgefertigtes Vertragsformular 
unterzeichnet", warnt Juliane von Behren. Den Betroffenen war dies nicht
 bewusst. 
 
Einen Vertrag über das Postident-Verfahren abzuschließen, kann 
grundsätzlich wirksam sein. Rechtsexpertin von Behren weist jedoch 
darauf hin, dass in diesem Fall ein Widerruf je nach Einzelfall 
innerhalb von 14 Tagen oder einem Monat möglich ist, da es sich um ein 
Fernabsatzgeschäft handelt. "Die Widerrufsbelehrung ist in den Paketen 
enthalten.
Es ist deswegen unbedingt erforderlich, die Sendung zu 
öffnen. Anderenfalls können wichtige Informationen zum Vertrag übersehen
 werden", erklärt die Verbraucherschützerin. Einem eventuellen Hinweis, 
dass das Paket bis zur Freischaltung des Anschlusses ungeöffnet 
liegengelassen werden kann, sollte keine Beachtung geschenkt werden, 
betont die Juristin.
Damit es gar nicht erst zu einem ungewollten 
Vertragsschluss kommt, rät die Verbraucherzentrale Bayern, die an der 
Haustür vorgelegten Dokumente genau durchzulesen. Ist dies zeitlich 
nicht möglich, empfiehlt es sich, die Unterschrift zu verweigern und die
 Annahme des Paketes abzulehnen. Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann
 sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. 
 
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern
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