Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(dmb) „Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um
 das Thema Modernisierung zu verhindern. Wir begrüßen deshalb die 
Klarstellung, dass eine Modernisierungsmaßnahme zu einer Verbesserung 
des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen muss. Dagegen spielt 
der ursprüngliche Zustand der Mietsache im Regelfall keine entscheidende
 Rolle“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), 
Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH
 VIII ZR 110/11).
Ursprünglich wurde die Wohnung des Mieters mit Kohleöfen beheizt. 
Bereits der Vormieter baute aber mit Zustimmung des Vermieters auf 
eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Der jetzige Mieter zahlte bei 
seinem Einzug dann für die Heizung eine Ablösesumme an seinen Vorgänger.
 Der Vermieter beabsichtigte, das Haus an eine Gaszentralheizung 
anzuschließen – aus seiner Sicht eine Modernisierung, da der Wechsel von
 ofenbeheizter Wohnung zur zentralbeheizten Wohnung eine 
Wohnwertverbesserung darstellt.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass der 
Vermieter 11 Prozent der Kosten der Baumaßnahme auf die Jahresmiete des 
Mieters hätte aufschlagen können. Aus dessen Sicht lag aber gar keine 
Modernisierung vor. Der Wechsel von Gasetagenheizung zu 
Gaszentralheizung stellt keine Wohnwertverbesserung dar.
Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Bei einer Prüfung, ob die
 beabsichtigte Baumaßnahme des Vermieters eine Verbesserung der 
Mietsache darstellt, müsse auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung 
abgestellt werden. Unberücksichtigt blieben lediglich etwaige 
vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen durch den Mieter. Der
 Vermieter verhalte sich widersprüchlich, wenn er einerseits dem Mieter 
erlaubt, die Mietsache auf eigene Kosten zu modernisieren, und er 
andererseits den modernisierten Zustand der Wohnung später, wenn er 
evtl. selbst modernisiert, unberücksichtigt lassen will.
Siebenkotten: „In derartigen Fällen muss nicht nur geklärt werden, ob
 der Einbau einer neuen Heizung zu einer Wohnwertverbesserung führt. Im 
Regelfall bringt eine neue Heizung eine Energieeinsparung mit sich. Auch
 das ist dann eine Modernisierung und berechtigt den Vermieter zu 
entsprechenden Mieterhöhungen.“
Pressemitteilung Deutscher Mieterbund e.V. vom 20.06.2012 
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