Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(dmb) „Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um
das Thema Modernisierung zu verhindern. Wir begrüßen deshalb die
Klarstellung, dass eine Modernisierungsmaßnahme zu einer Verbesserung
des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen muss. Dagegen spielt
der ursprüngliche Zustand der Mietsache im Regelfall keine entscheidende
Rolle“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB),
Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH
VIII ZR 110/11).
Ursprünglich wurde die Wohnung des Mieters mit Kohleöfen beheizt.
Bereits der Vormieter baute aber mit Zustimmung des Vermieters auf
eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Der jetzige Mieter zahlte bei
seinem Einzug dann für die Heizung eine Ablösesumme an seinen Vorgänger.
Der Vermieter beabsichtigte, das Haus an eine Gaszentralheizung
anzuschließen – aus seiner Sicht eine Modernisierung, da der Wechsel von
ofenbeheizter Wohnung zur zentralbeheizten Wohnung eine
Wohnwertverbesserung darstellt.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass der
Vermieter 11 Prozent der Kosten der Baumaßnahme auf die Jahresmiete des
Mieters hätte aufschlagen können. Aus dessen Sicht lag aber gar keine
Modernisierung vor. Der Wechsel von Gasetagenheizung zu
Gaszentralheizung stellt keine Wohnwertverbesserung dar.
Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Bei einer Prüfung, ob die
beabsichtigte Baumaßnahme des Vermieters eine Verbesserung der
Mietsache darstellt, müsse auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung
abgestellt werden. Unberücksichtigt blieben lediglich etwaige
vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen durch den Mieter. Der
Vermieter verhalte sich widersprüchlich, wenn er einerseits dem Mieter
erlaubt, die Mietsache auf eigene Kosten zu modernisieren, und er
andererseits den modernisierten Zustand der Wohnung später, wenn er
evtl. selbst modernisiert, unberücksichtigt lassen will.
Siebenkotten: „In derartigen Fällen muss nicht nur geklärt werden, ob
der Einbau einer neuen Heizung zu einer Wohnwertverbesserung führt. Im
Regelfall bringt eine neue Heizung eine Energieeinsparung mit sich. Auch
das ist dann eine Modernisierung und berechtigt den Vermieter zu
entsprechenden Mieterhöhungen.“
Pressemitteilung Deutscher Mieterbund e.V. vom 20.06.2012
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