Samstag, 26. Januar 2019

Gehackte Router- und Telefonanlage können teuer werden!

Das Hacking von Router- und Telefonanlagen kann jeden treffen - einzelne Verbraucher, Selbstständige, Unternehmen oder Behörden. Über die gehackten Verbindungen können die Hacker z.B. teure Anrufe ins Ausland veranlassen - die Rechnung dafür erhält dann der nichtsahnende Inhaber der betroffenen Router-/ Telefonanlage.

Gegen mehrere dieser Fälle ist die Bundesnetzagentur im Januar bereits vorgegangen. Es handelte sich dabei u.a. um Hacks, bei denen in kurzen Zeiträumen massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call generiert wurden.

In einem Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24.000 Euro verursacht. Einem anderen Verbraucher wurden für die durch Hacking ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10.000 € in Rechnung gestellt. 

Gegen welche Hacks die Bundesnetzagentur isolierte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote* erlassen hat siehe → Liste von der Bundesnetzagentur

*Ein Auszahlungsverbot soll sicherstellen, dass zwischen den beteiligten Netzbetreibern keine Auszahlungen missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte vorgenommen werden.

Um Telefonanlagen und Router vor Angriffen zu schützen, empfiehlt die Bundesnetzagentur folgende Vorsichtsmaßnahmen:
  1. Schützen Sie Ihre Systeme mit individuellen und sicheren Passwörtern. Informationen zur Erstellung sicherer Passwörter gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de/passwörter).

  2. Sperren Sie grundsätzlich nicht benötigte Zielrufnummern (z.B. Auslandsnummern, Sonderrufnummern). Sperrungen kann man im Router bzw. in der Telekommunikations-Anlage einrichten, bestimmte Rufnummernarten wie Sonderrufnummern kann man zudem beim Netzbetreiber netzseitig sperren.

  3. Aktualisieren Sie regelmäßig und unverzüglich nach Herstellerfreigabe die Software Ihrer Endgeräte.

  4. Überprüfen Sie regelmäßig ihre Rechnung auf Auffälligkeiten.
Quelle: Bundesnetzagentur

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