Freitag, 25. Januar 2019

Kabel-TV: kein neuer Vertrag bei Analogabschaltung nötig

In großen Teilen von Rheinland-Pfalz wird im Februar 2019 das analoge Kabelfernsehen abgeschaltet und das digitale Fernsehen eingeführt. Dazu brauchen die Betroffenen keinen Tarifwechsel oder zusätzlichen Vertrag.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt daher vor "Medienberatern", die versuchen, den Betroffenen aufgrund des anstehenden Wechsels teurere oder gar zusätzliche TV-Verträge zu verkaufen.

Um die bisherigen analogen TV-Programme im digitalen Format ohne Zusatzkosten/Aufpreis empfangen zu können, benötigen die Betroffenen mit alten Fernsehgeräten nur einen handelsüblichen Kabelreceiver; neue TV-Geräte haben diesen bereits integriert.

Weitere Details: vz Rheinland-Pfalz

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