Eine bundesweite Stichprobe der Verbraucherzentralen hat ergeben: Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel aufwändig suchen.
Für die Stichprobe (*Link dazu am Ende dieses Artikels) wurde das konventionelle Fleischangebot in 17 Handelsketten untersucht; diese boten jedoch nur vereinzelt verlässliche und nachvollziehbare
Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards.
Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren beispielsweise eindeutig die „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und „Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“. Dadurch wird genau vorgeschrieben, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden und bieten damit eine gute Orientierung. Allerdings sind solche Angebote selten.
Beim Schweine- und Rindfleisch ist das Angebot mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung sehr mager. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien, beispielsweise „Weidehaltung“ fehlen oft.
Als Beispiel: Bei einem Schweine-Minutensteak ist auf der Vorderseite der Verpackung eine Abbildung, die Schweine in Freilandidylle zeigt. Das Fleisch wurde mit dem Haltungszeugnis der
"Stufe 1" ausgezeichnet - welches lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung
entspricht.
Auch sind Begriffe wie „artgerecht“, „tiergerecht“ oder „Tierwohl“ rechtlich nicht geschützt und können willkürlich benutzt werden.
Die Verbraucherzentralen fordern den Handel daher auf, nach dem
gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit
irreführenden Begriffen zu bewerben.
Mit besseren Haltungsbedingungen
wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ sollten die
Hersteller nur werben, wenn diese für Verbraucher auch nachvollziehbar
sind. Aufmachungen ohne konkretere Angaben sind nichtssagend und wecken
falsche Erwartungen.
*Die kompletten Ergebnisse der Stichprobe mit weiteren Infos gibt es zum kostenlosen Herunterladen hier (PDF 9,9 MB) :
Quelle: vz Hamburg
Beliebteste Artikel
-
KiK ruft folgendes Produkt wegen Brandgefahr zurück: „Teelichthalter in Tannenbaumform“ Preis: 4,99 € Auftrag: 1055232 WGR: 625 Das ge...
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Ob Europameisterschaft, Olympische Spiele oder Großkonzerte – regelmäßig gibt es Probleme mit Eintrittskarten, die auf dem Ticket-Zweitmarkt...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Gemeiner Weiß-Täubling in Würzlake, 500 g Details: hier Verzehrhinweis / Rückruf: Wil...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung (*) mitteilt, will die Bundesregierung mittels einer Änderung des Tierschutzgesetzes und d...