Samstag, 19. Januar 2019

Geldwäscheprävention: Neue Pflichten bei Kryptowährungen und elektronischen Geldbörsen

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort [1] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [2] mitteilt, sollen beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden.

Die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) sehe zur Verbesserung der Geldwäscheprävention vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten. Dies gelte auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen.

Die Vorgaben seien bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen; die Umsetzung werde derzeit vorbereitet.

[1] PDF, 334 KB: 19/6975
[2] PDF, 124 KB: 19/6427

Quelle: Deutscher Bundestag (hib 67/2019)    |   Zur Richtlinie (EU) 2018/843

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