Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort [1] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [2] mitteilt, sollen beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden.
Die Richtlinie (EU)
2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) sehe zur Verbesserung der Geldwäscheprävention vor,
dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte
geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten. Dies gelte
auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen.
Die Vorgaben seien bis
zum 10. Januar 2020 umzusetzen; die Umsetzung werde derzeit vorbereitet.
[1] PDF, 334 KB: 19/6975
[2] PDF, 124 KB: 19/6427
Quelle: Deutscher Bundestag (hib 67/2019) | Zur Richtlinie (EU) 2018/843
Beliebteste Artikel
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Im Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Vora...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Wer umzieht, muss auch einiges an Bürokratie erledigen; beisipielsweise den Internetanschluss ummelden, einen Nachsendeauftrag einrichten od...