Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort [1] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [2] mitteilt, sollen beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden.
Die Richtlinie (EU)
2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) sehe zur Verbesserung der Geldwäscheprävention vor,
dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte
geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten. Dies gelte
auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen.
Die Vorgaben seien bis
zum 10. Januar 2020 umzusetzen; die Umsetzung werde derzeit vorbereitet.
[1] PDF, 334 KB: 19/6975
[2] PDF, 124 KB: 19/6427
Quelle: Deutscher Bundestag (hib 67/2019) | Zur Richtlinie (EU) 2018/843
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...