Für Schneeurlauber hat es das Wetter in manchen Gegenden in diesem Jahr etwas zu gut gemeint: Anstatt sich auf den Pisten zu vergnügen sind etliche Menschen in ihren Unterkünften buchstäblich eingeschneit bzw. müssen im Urlaubsort verweilen, da die Straßen und Schienenwege zum Teil unpassierbar sind. Auch Flüge finden wegen zu starken Schneefalls oder Eis nicht planmäßig statt.
Für Reisende, die eigentlich wieder zur Arbeit müssten, ist die Situation gleich doppelt belastend.
Ärgerlich auch für diejenigen, die ihren Urlaub in die Schneegebiete zwar schon fest gebucht haben, ihn aber aufgrund der Wetterverhältnisse erst gar nicht antreten können.
Da stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie es denn unter diesen Umständen mit ihren Rechten aussieht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt die wichtigsten Fragen dazu hier:
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