Für Schneeurlauber hat es das Wetter in manchen Gegenden in diesem Jahr etwas zu gut gemeint: Anstatt sich auf den Pisten zu vergnügen sind etliche Menschen in ihren Unterkünften buchstäblich eingeschneit bzw. müssen im Urlaubsort verweilen, da die Straßen und Schienenwege zum Teil unpassierbar sind. Auch Flüge finden wegen zu starken Schneefalls oder Eis nicht planmäßig statt.
Für Reisende, die eigentlich wieder zur Arbeit müssten, ist die Situation gleich doppelt belastend.
Ärgerlich auch für diejenigen, die ihren Urlaub in die Schneegebiete zwar schon fest gebucht haben, ihn aber aufgrund der Wetterverhältnisse erst gar nicht antreten können.
Da stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie es denn unter diesen Umständen mit ihren Rechten aussieht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt die wichtigsten Fragen dazu hier:
Beliebteste Artikel
-
Von den reinen Spritkosten bis hin zum Besuch in der Werkstatt, die Posten um ein Fahrzeug zu unterhalten sind vielfältig und in den vergang...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...