Für Schneeurlauber hat es das Wetter in manchen Gegenden in diesem Jahr etwas zu gut gemeint: Anstatt sich auf den Pisten zu vergnügen sind etliche Menschen in ihren Unterkünften buchstäblich eingeschneit bzw. müssen im Urlaubsort verweilen, da die Straßen und Schienenwege zum Teil unpassierbar sind. Auch Flüge finden wegen zu starken Schneefalls oder Eis nicht planmäßig statt.
Für Reisende, die eigentlich wieder zur Arbeit müssten, ist die Situation gleich doppelt belastend.
Ärgerlich auch für diejenigen, die ihren Urlaub in die Schneegebiete zwar schon fest gebucht haben, ihn aber aufgrund der Wetterverhältnisse erst gar nicht antreten können.
Da stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie es denn unter diesen Umständen mit ihren Rechten aussieht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt die wichtigsten Fragen dazu hier:
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...