Donnerstag, 10. Januar 2019

Infos über das Einweg-Pfand ("Dosenpfand")

Viele Verbraucher kennen dies: man versucht, den Leergutautomaten mit seinen leeren Pfandflaschen oder -dosen zu "bestücken", um das Pfand dafür an der Kasse entweder gutgeschrieben oder ausbezahlt zu bekommen (so weit die Theorie).

In der Praxis jedoch kommt es immer wieder vor, dass einzelnes Leergut beim Einscannen nicht angenommen wird (was u.a. daran liegen kann, dass das Etikett beschädigt ist oder sich bereits abgelöst hat. Oder weil es schlicht und ergreifend auf das entsprechende Behältnis kein Pfand gibt.)

Auch an noch von Menschen bedienten Rückgabestellen wird die Rücknahme und Pfandauszahlung manchmal verweigert. Betroffene stehen in solchen Fällen erst einmal ratlos da.

Nun ist auch noch seit dem 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten - und bringt damit einige Neuerungen für Verbraucher mit sich.

Um Klarheit über das (als nicht immer logisch empfundene) Pfandsystem zu schaffen, hat die Verbraucherzentrale Bayern folgende Infos veröffentlicht:

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