Samstag, 12. Januar 2019

Infos über das "Starke-Familien-Gesetz"

Am 09.01.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Dafür wurde der Kinderzuschlag neu gestaltet und das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert.

Die Änderungen im Bereich des Kinderzuschlags sollen zum Juli 2019, beziehungsweise zum Januar 2020 in Kraft treten; die Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe zum August 2019.

Zur Erklärung: Der Kinderzuschlag kann Familien mit kleinen Einkommen unterstützen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung des SGB II angewiesen wären. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt; in vielen Fällen wird ergänzend Wohngeld bezogen.


Durch das Starke-Familien-Gesetz soll u.a. der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, sondern langsam auslaufen.

Derzeit kann es noch durch zusätzliches Einkommen der Eltern dazu kommen, dass der Anspruch auf Kinderzuschlag komplett entfällt und der Familie im Ergebnis ein geringeres Haushalts- einkommen zur Verfügung steht, wenn eine bestimmte obere Einkommensgrenze erreicht ist.

Außerdem kann die Anrechnung des Einkommens auf andere Leistungen wie Wohngeld zur Folge haben, dass sich das Haushaltseinkommen auch bei einem zusätzlichen Einkommen nicht erhöht oder sogar sinkt.

Zum Kindergeldzuschlag: Der Aufwand für den Antrag soll reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 Euro erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert werden. Außerdem wird für Einkommen des Kindes durch Jobben oder eine Ausbildungsvergütung ein Freibetrag eingeführt.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket: Der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf soll von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen demnach auch entfallen. Bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen - insbesondere bei Schulausflügen - soll es Vereinfachungen geben.

Nach Angaben der Bundesregierung investiert der Bund im Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.    |    Quelle: Bundesregierung    .

Hier gibt es weitere Details vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Starke-Familien-Gesetz:

Beliebteste Artikel