Montag, 14. Januar 2019

Bundeskartellamt sieht verbraucherrechtlichen Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug - solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse anzeigen. Viele Vergleichsportale erfüllen dies und liefern seriöse Informationen, die dem Verbraucher die Bestellentscheidungen erleichtern.

Allerdings gibt es nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes bei den Vergleichsportalen (Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen) nach Auswertung einer Sektoruntersuchung auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können:

  • Von den Anbietern gezahlte Entgelte bzw. Provisionen können auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung Einfluss nehmen.

  • In einigen Branchen haben Vergleichsportale eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.

  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.

  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Verbraucher werden über solche Praktiken der Vergleichsportale häufig nicht angemessen informiert Soweit dies der Fall ist, kann eine unzulässige Irreführung bzw. eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.

Das Bundeskartellamt erwartet bis zum 4. Februar 2019 Stellungnahmen von betroffenen Marktteilnehmer sowie weiteren interessierten Kreisen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen.   

Quelle: Bundeskartellamt

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