Freitag, 1. April 2016

01. April 2016: E-Zigaretten für Minderjähige verboten

Heute (01.04.2016) ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten.

Das bedeutet: elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden; das Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel.

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